Bereits 2022 entschied das Arbeits- und Sozialgericht Wien, dass die ÖGK verpflichtet ist, einen Teil der Kosten für Laserepilationen bei Transfrauen zu übernehmen. Dennoch wurden in der Folge ähnliche Anträge ignoriert. Nun wurde die ÖGK erneut dazu verurteilt, Kostenzuschüsse zu leisten.
Arbeits & Sozialgericht Wien
Die ÖGK muss aufgrund beigefügter Bescheide, eine Laserepilation von Transfrauen (Mann-zu-Frau transidente Personen), teilweise refundieren.
Es stellt sich die Frage: Wann wird dies zukünftig problemlos funktionieren? Falls ihr selbst einen Antrag stellt, empfiehlt es sich, die entsprechenden Gerichtsurteile gleich mitzuschicken, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.